Halogenlampenverbot
Welche Leuchtmittel sind vom Halogenlampenverbot betroffen?
Per 1. September 2018 tritt die letzte Stufe der ErP-Verordnung (EG) 244/2009 in Kraft. Mit dieser Verordnung der Europäischen Union werden Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz an Leuchtmittel gestellt, die von weit verbreiteten Halogenlampen nicht mehr erfüllt werden können. Diese dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden und werden deshalb ab September 2018 vom Markt verschwinden.
Was bedeutet das konkret?
Eine allgemeingültige Aussage ist schwierig zu treffen, welche Leuchtmittel von dieser Regelung betroffen sind. Dennoch kann man sich grob an der folgenden Richtlinie orientieren:
- Die weit verbreiteten Halogenleuchtmittel mit E27- und E14-Fassungen in Glühlampen-, Tropfen- und Kerzenform werden nach dem 1. September nicht weiter erhältlich sein.
- Halogenleuchtmittel, für die es aufgrund ihrer besonderen Bauform oder speziellen Funktion (noch) keine Alternativen gibt, bleiben bis auf weiteres erhältlich.
Diese Angaben haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für spezielle Fälle empfehlen wir Ihnen, individuell nachzufragen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
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